Allgemeine Geschäftsbedingungen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) zwischen Ihnen als Kunde und Herr Jörg Gebauer (nachfolgend “newshore Media” genannt) vereinbart:

I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen newshore Media | Jörg Gebauer, Weinsbergstr. 190, 50825 Köln, Deutschland, und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen kann dem Kunden auf Anfrage jederzeit zugesendet werden und liegt darüber hinaus in den Geschäftsräumen von newshore Media aus.

3. Die Geltung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen werden nur dann verbindlich, wenn sie durch newshore Media schriftlich bestätigt worden sind

II. Angebote, Vertragsschluss, Form

1. Der jeweilige Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder durch Auftragsbestätigung von newshore Media.

2. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

3. Angebote von newshore Media sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An konkrete Angebote hält sich newshore Media zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt der Angebotsabgabe.

4. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts vom Vertrag seitens des Kunden bleibt dieser verpflichtet, die von newshore Media bis dahin geleisteten Arbeiten entsprechend des Anteils der dafür anfallenden Vergütung zu honorieren.

5. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Verträge Dienstverträge.

III. Leistungen

1. Die Einzelheiten der von newshore Media für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots.

2. Ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung ist newshore Media nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

IV. Mitwirkungsleistungen

1. Der Kunde unterstützt newshore Media bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) .

2. Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Standard-Format zur Verfügung zu stellen.

3. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen newshore Media unverzüglich mitzuteilen.

4. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. newshore Media ist nicht verpflichtet, Materialien und Inhalte, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen.

6. Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt newshore Media von jeglichen Ansprüche Dritter, die gegen newshore Media aufgrund der Verwendung der Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden, auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die newshore Media aufgrund Ansprüche Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten entstehen, trägt der Kunde.

7. Der Kunde ist darüber informiert, dass er bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zu leisten hat. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Rechnung abgezogen werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

V. Leistungsänderungen

1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies newshore Media schriftlich mit. newshore Media wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Sollte die Prüfung eine ausführliche Recherche benötigen, so wird newshore Media dies dem Kunden vorab mitteilen. Die Kosten für die Recherche hat der Kunde nach dem üblichen Stundensatz von newshore Media zu übernehmen.

2. newshore Media teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

4. Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben.

VI. Freigabe, Abnahme

1. Nach Aufforderung durch newshore Media ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

2. Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt V. Leistungsänderungen).

3. Eine Leistung von newshore Media gilt als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn der Kunde die Leistung in der dafür vorgesehenen Umgebung nutzt, diese Leistung im wesentlichen verwendet oder die Leistung bezahlt.

4. Bei der Entwicklung von Webseiten prüft newshore Media die korrekte Darstellung in allen modernen, gängigen Browsern. Sollte der Kunde eine Prüfung auch in veralterten Webbrowsern wünschen, ist dies newshore Media explizit mitzuteilen.

VII.Termine

1. Die Überschreitung von Lieferfristen von weniger als sechs Wochen begründet keinen Anspruch des Kunden aus Verzug

2. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und/oder höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Störungen der Telekommunikation) hat newshore Media nicht zu vertreten. Sie berechtigen newshore Media, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

VIII. Nutzungsrechte

1. newshore Media gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zweck im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

3. Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.

4. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des Leistungsergebnisse von newshore Media in dem vertraglich dafür vorgesehenen Umfang und der dafür vorgesehenen Umgebung. Die Verwendung der Leistungsergebnisse für andere als vertraglich vereinbarte oder neue Nutzungsarten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

5. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch newshore Media.

IX. Fremdleistungen

newshore Media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Leistungen durch Dritte als Subunternehmer ausführen zu lassen. Die Fremdleistungen werden im eigenen Namen von newshore Media bestellt und abgewickelt.

X. Vergütung

1. Ist ein Festpreis für die Leistung vereinbart, so ist newshore Media berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen zu verlangen.

2. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reisekosten, die newshore Media im Rahmen des Auftrages entstehen, gesondert zu vergüten. Reisekosten werden bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach dem tatsächlichen Aufwand, bei der Nutzung von eigenen PKW mit einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR/km zzgl. MWSt. berechnet.

3. Kostenvoranschläge von newshore Media sind unverbindlich, sofern es sich nicht ausdrücklich um verbindliche Angebote handelt.

XI. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

1. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Banküberweisung ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen.

XII. Mängelansprüche

1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. newshore Media ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden aufgrund der Haftung von newshore Media oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

3. Nach vorbehaltloser Abnahme der Leistung durch den Kunden auftretende Mängel, die bereits vor Abnahme vorhanden waren und keine versteckten Mängel darstellen, begründen keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Gleiches gilt im Falle der Teilabnahme einzelner in sich nutzbarer Leistungen. Im kaufmännischen Verkehr gilt vorrangig §377 HGB.

4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XIII. Haftung

1. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet newshore Media auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

2. Die Haftung wegen Vorsatz, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

3. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

4. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet newshore Media ebenfalls nur in dem vorstehend ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als der Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme vermeidbar gewesen wäre.

XIV. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche von newshore Media aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum von newshore Media.

XV. Geheimhaltung

1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. newshore Media übernimmt daher keine Haftung für die Inhalte von E-Mails und dafür, dass diese dem Empfänger zugestellt werden.

4. Sollte es nicht ausdrücklich vereinbart sein, dass die Nennung als Referenz nicht gewünscht ist, behält sich newshore Media vor, die für den Kunden erbrachte Leistung mit Nennung des Namens als Referenz auf der Webseite oder in anderen Medien anzugeben.

XVI. Datenschutz

1. newshore Media ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen obliegt newshore Media.

2. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains oder bei Beauftragung von Subunternehmern – zur Erfüllung des Vertragszweckes zwingend erforderlich ist.

3. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, die Berechtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie den Widerruf erteilter Einwilligungen und den Zweck der Datenverarbeitung. Der Verwendung der über die Person des Kunden gespeicherten Daten kann der Kunde jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall wird der Kunde gebeten, sich an die folgende Anschrift zu wenden: info@newshore.de oder das Verlangen per Post oder Fax an newshore Media unter Verwendung der am Anfang dieses Dokuments aufgeführten Kontaktdaten zu senden.

XVII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung von newshore Media.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und newshore Media unmittelbar und mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Köln, sofern gesetzlich zulässig.

3. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und newshore Media gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

4. Sollten eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren vielmehr, in einem solchen Fall, eine unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

Stand: September 2016